Allgemeine Vertragsbedingungen EASYFITNESS Langenzersdorf

Das sind unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. VERTRAGSSCHLUSS

1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge des EASYFITNESS.club Lizenzstudios mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit EASYFITNESS.club abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung der EASYFITNESS.club-Studios berechtigt sind.
1.2. EASYFITNESS.club-Transponder
Der Antragsteller kauft und erhält bei Antragstellung einen EASYFITNESS.club-Transponder (keine Kaution!), der ihm den Zutritt in das Studio ermöglicht. Dies begründet im Falle der Ablehnung seines Antrages jedoch keinen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages oder Nutzung der Studios.
1.3. Jugendliche
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.
1.4. Videokameraüberwachung
EASYFITNESS.club überwacht seine Fitnessstudios teilweise mit Videokameras und speichert nur einzelfallbezogen die Aufnahmen (ansonsten laufende Überschreibung), soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung wird durch Hinweisschilder erkennbar gemacht.
1.5 Personenbezogene Daten (siehe auch Datenschutz)
EASYFITNESS.club erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos). EASYFITNESS.club erklärt ausdrücklich, dass Daten selbstverarbeitet und nur zweckbestimmt i.S. des Vertragsverhältnisses erhoben werden und der Grundsatz der Datensparsamkeit eingehalten wird. Beim Betreten des Fitnessstudios erfasst EASYFITNESS.club Datum, Uhrzeit und Mitgliedsnummer des Mitglieds und speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen verwendet.

2. NUTZUNG DER STUDIOS

2.1. Zutritt nur mit EASYFITNESS.club-Transponder
Der EASYFITNESS.club-Transponder berechtigt das Mitglied zum selbstständigen Zutritt ins Studio und mietet/nutzt eigenverantwortlich die zur Verfügung gestellten Fitnessgeräte innerhalb der Öffnungszeiten während der vereinbarten Laufzeit der Mitgliedschaft. Ohne Mitnahme der EASYFITNESS.club-Transponder ist der Zutritt in das Studio nicht möglich.
2.2. Hausordnung
EASYFITNESS.club ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Diese enthält insbesondere Regelungen zur Nutzung und Aufenthalt und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
2.3. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen ist Folge zu leisten.
2.4. Verstoß gegen die Hausordnung
Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist EASYFITNESS.club berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, temporär ruhend zu stellen und/oder Schadenersatz in Höhe von 500,-€ geltend zu machen.

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

3.1. Umgang mit dem EASYFITNESS.club-Transponder
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der EASYFITNESS.club-Transponder zu sorgen. Einen Verlust der EASYFITNESS.club-Transponder hat das Mitglied unverzüglich im Studio zu melden.
3.2. Ausstellung der EASYFITNESS.club-Transponder
Für die Erstausstellung und eine Neuausstellung durch schuldhaften Verlust oder Beschädigung der EASYFITNESS.club-Transponder, wird jeweils ein Betrag in Höhe von 20,-€ fällig (keine Kaution!).
3.3. Verbot der Weitergabe der EASYFITNESS.club-Transponder
Die Mitgliedschaft bei EASYFITNESS.club ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die EASYFITNESS.club-Transponder ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Im Fall eines Verstoßes gegen diese Bestimmung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von 500,-€. EASYFITNESS.club bleibt die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens vorbehalten.
3.4. Änderungen von Mitgliedsdaten (siehe auch Datenschutz)
Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse [auch E-Mail-Adresse], Bankverbindung etc.) EASYFITNESS.club unverzüglich mitzuteilen. Daraus entstehende Kosten hat das Mitglied zu tragen.
3.5. Nutzung der Spinde
Die von EASYFITNESS.club zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. EASYFITNESS.club ist berechtigt darüber hinaus belegte Spinde zu öffnen.
3.6. Nutzung der Kundenparkplätze
Von EASYFITNESS.club zur Verfügung gestellte Kundenparkplätze dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. EASYFITNESS.club behält sich bei über diese Zeit hinaus belegten Parkplätzen das kostenpflichtige Abschleppen des PKW vor.

4. FÄLLIGKEIT DER MITGLIEDSBEITRÄGE / ZAHLUNGSVERZUG

4.1. Fälligkeit der monatlichen Beiträge
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten oder Fünfzehnten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Mitgliedsbeitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Start-Up- und Pauschalgebühr, sowie dem Transponder am Tag des Zustandekommens des Vertrages bzw. mit der ersten Abbuchung fällig.
4.2. Preisanpassungsrecht
EASYFITNESS.club ist berechtigt ohne Vorabinfo, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Darüber hinaus kann EASYFITNESS.club das Preiserhöhungsrecht jährlich durch Erklärung in Textform ausüben: soweit Änderungen in der Preisstrategie für notwendig erachtet werden und/oder Indexanpassungen jeglicher Art durchgeführt werden (müssen), wobei dies jeweils höchstens bis 15 % betragen darf. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.
4.3. Kosten bei Rückbuchung
Das Mitglied ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.
4.4. Zusätzliche Kosten
Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet.
4.5. Zahlungsverzug
Mit der ersten offenen Forderung wird der Zutritt in das Fitnessstudio automatisch verweigert. Erst nach Begleichung des offenen Betrages wird der Transponder wieder freigeschalten. Befindet sich das Mitglied schuldhaft mit der Zahlung eines Betrages in Verzug, so wird EASYFITNESS.club das Mahn– bzw. Inkassoverfahren einleiten und EASYFITNESS.club ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle werden die gesamten Beiträge bis zum nächst möglichen Kündigungstermin sofort fällig gestellt.
4.6. Verzugskosten
EASYFITNESS.club behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

5. LAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG

5.1. Erstlaufzeit / Verlängerung
Grundsätzlich gilt: sämtliche Mitgliedschaften sind unbefristet ausgelegt. Wenn der Mitgliedsvertrag von 12 Monaten (oder darüber) nicht vom Mitglied oder von EASYFITNESS.club spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende in Textform gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Wenn Mitgliedsverträge, die eine kürzere Laufzeit als 12 Monate haben nicht vom Mitglied oder von EASYFITNESS.club spätestens ein Monat vor dem jeweiligen Vertragsende in Textform gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um die jeweilige Vertragslaufzeit. Die Notwendigkeit der Kündigung des Mitglieds ist gegenüber EASYFITNESS.club immer in Textform zu erklären. Das Kündigungsrecht kann bereits mit dem ersten Tag ausgeübt werden. Es gibt sohin keine Wartefristen, um Vertragsverlängerungen zu verhindern.
5.2. Gesundheitsbedingte Ausfallzeiten
Gesundheitsbedingte oder temporäre Ausfallzeiten, so auch vorübergehene (behördliche) Schließungen des Studios, werden dem Mitglied als Trainingszeit an die Gesamtlaufzeit der Mitgliedschaft gutgeschrieben. Eine gegebenenfalls notwendige Vorlage eines schriftlichen Nachweises (ärztliches Attest) ist EASYFITNESS.club Mindestens drei Werktage nach dem Beginn der Ausfallzeit bekanntzugeben. Es werden grundsätzlich immer volle Monate ab/nach Bekanntgabe herangezogen und nicht rückwirkend angerechnet. Während der Nachholung der versäumten Zeit gewährt EASYFITNESS.club dem Mitglied die gleichen Rechte wie zur Vertragslaufzeit. Die Anzahl der Pausenmonate wird an die Vertragslaufzeit angehängt. Eine Bearbeitungsgebühr beträgt im Bedarfsfall 5,-€.
5.3. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
Der Mitgliedsvertrag kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen. Grundsätzlich werden drei Monate Kündigungsfrist eingehalten. Eine Gebühr von 39,90,-€ wird als „Vorzeitige Vertragsauflösung“ fällig. Umzug und temporäre Schließungen berechtigen nicht zur vorzeitigen Kündigung und die Vertragslaufzeit ist einzuhalten. Ebenso Bundesheer oder Zivildienst sowie Schwangerschaften. Diese werden über eine Stilllegung (Ruhezeit) abgehandelt. Siehe 5.4.
5.4. Stilllegungen aus besonderem Grund
Stilllegungen (aus besonderem Grund wie Bundesheer, Zivildienst, Schwangerschaften) sind Zeiten in denen der Vertrag ruht und beitragsfrei ist, wobei hier immer volle Monate ab/nach Bekanntgabe herangezogen und nicht rückwirkend angerechnet werden. Sie werden jeweils mit 5,-€ Bearbeitungsgebühr zum Beginn und Ende der Ruhezeit vergebührt. Die Vertragslaufzeit bleibt davon unberührt und verschiebt sich um den jeweiligen Zeitraum. Bei Schwangerschaften wird als Beginn der Stilllegung (Ruhezeit) der Beginn des Mutterschutzes, wobei hier das volle Monat angerechnet wird, angenommen und kann max. bis zur Beendigung der (gesetzl.) Karenz beansprucht werden.

6. HAFTUNG VON EASYFITNESS.club

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet EASYFITNESS.club nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von EASYFITNESS.club auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzungen auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von EASYFITNESS.club gelten. EASYFITNESS.club darf davon ausgehen, dass das selbstständige Trainieren und die körperliche Verfassung der Mitglieder für das Training auf eigene Verantwortung/Gefahr gewährleistet ist und haftet hierfür jedenfalls nicht.

7. VERHALTEN IM STUDIO

7.1. Konsumverbote /verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, in den Studios zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in die Studios mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist EASYFITNESS.club berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Schadenersatz in Höhe von 1.000,-€ geltend zu machen.
7.2. Begleitpersonen
Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Kindern) und Tieren in die Studios ist nicht gestattet.
7.3. Mitbringen von Getränken
Das Mitglied ist berechtigt, nicht-alkoholische Getränke in die Studios mitzubringen. Das Behältnis (Trinkflasche) muss verschließbar und darf nicht aus Glas sein.

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1. Änderungen dieser AGB
EASYFITNESS.club ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und wird diese aktuell halten. EASYFITNESS.club wird das Mitglied über Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach In-Kenntnis Setzung zu widersprechen und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
8.2 Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen EASYFITNESS.club aufrechnen.
8.3 Streitigkeiten
Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Die Geltung des UNKaufrechts ist ausgeschlossen. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten wird, soweit gesetzlich zulässig, das für den Sitz des EASYFITNESS.club-Studios örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. EASYFITNESS.club behält sich das Recht vor, das Mitglied auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.
8.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

Stand: 01.06.2020