Allgemeine Vertragsbedingungen EASYFITNESS.club

Das sind unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. VERTRAGSSCHLUSS

1.1. Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Vertrag über die Benutzung eines Fitnessstudios zwischen dem Studiobetreiber (Studio) und dem Mitglied, soweit im Einzelfall nichts Anderes vereinbart wurde.
1.2. Vertragsschluss im Studio
Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt bei Abschluss eines schriftlichen Vertrages im Studio durch Unterschrift der Vertragspartner zustande.
1.3. Online-Vertragsschluss
Beim Online-Vertragsschluss über eine Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig Anmelden“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit dem ausgewählten Studio. Das Mitglied erhält vom Studiobetreiber (Studio) per E-Mail eine Eingangsbestätigung. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung per E-Mail durch den Studiobetreiber (Studio), für welches der Interessent den Onlineantrag abgegeben hat. Der Studiobetreiber (Studio) speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich des „Mitgliedsvertrag“ in der ausdrücklichen Annahmeerklärung per E-Mail zu. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.
1.4. Zutrittsmedium (Transponder / QR-Code)
Das Mitglied erhält im Studio bei Vertragsabschluss bzw. beim Online-Vertragsschluss beim ersten Studiobesuch einen Transponder oder per Email einen QR-Code die ihm den Zutritt zu dem Studio bzw. den Studios ermöglicht. Die Übergabe des Transponders oder des QR-Codes begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung der Studios.
1.5 Besonderheiten für Jugendliche
Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden. Ausnahmen möglich.

2. NUTZUNG DER STUDIOS

2.1. Umfang der Studionutzung
Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem „Mitgliedsvertrag“ Zutritt zu einem Studio oder mehreren Studios und ist berechtigt, dieses bzw. diese während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.
2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.3. Zutritt nur mit Transponder oder QR-Code (Zutrittsmedium)
Durch den Transponder oder dem QR-Code erhält das Mitglied Zutritt in das Studio bzw. die Studios. Ohne Mitnahme des Transponders oder dem QR-Code ist der Zutritt in das Studio bzw. die Studios nicht möglich.
2.4. Hausordnung & Weisungsberechtigung
Das Mitglied verpflichtet sich bei Nutzung des Studios die jeweils geltende Hausordnung einzuhalten. Die Hausordnung hängt in jedem Fitnessstudio aus. Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

2.5. Zusatzleistungen
Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem „Mitgliedsvertrag“ ausdrücklich vereinbart wurde.
2.6. Nutzung der Spinde
Das Studio stellt verschließbare Spinde zur Verfügung. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden.

2.7. Nutzung von Kundenparkplätzen
Kundenparkplätze, die vom Studio zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Im Falle einer Belegung von Parkplätzen ohne Anwesenheit des Mitglieds im Studio ist das Studio zu einem kostenpflichtigen Abschleppen des PKW berechtigt.

2.8. Bargeldlose Zahlung mit dem Zutrittsmedium
Das Studio ist berechtigt, einen bargeldlosen Zahlungsverkehr für alle Produkte und Leistungen einzuführen, die das Studio zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen anbietet. Macht das Studio von dieser Möglichkeit Gebrauch, können angebotene Produkte und Zusatzleistungen vom Mitglied ausschließlich bargeldlos über das Zutrittsmedium in Anspruch genommen werden. Das Studio kann den Höchstbetrag des Guthabens, die Höhe der einzelnen Aufladungen sowie das Verfahren der Zahlungsmöglichkeiten festlegen. Während der Laufzeit des Vertrages kann das Mitglied jederzeit den dem Zutrittsmedium gutgeschriebenen Betrag auf sein Girokonto zurück buchen lassen. Ein Anspruch des Mitglieds auf Teilrückzahlungen oder Auszahlung des Guthabens in bar besteht nicht. Ein bei Vertragsende vorhandenes Guthaben auf dem Zutrittsmedium wird auf das Girokonto des Mitglieds zurück gebucht, es sei denn, es bestehen zu diesem Zeitpunkt Zahlungsrückstände aus dem Vertragsverhältnis. In diesem Fall ist das Studio berechtigt, das Restguthaben im Wege der Aufrechnung zu vereinnahmen.

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

3.1. Umgang mit dem Transponder & QR-Code
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des Transponders oder dem QR-Code zu sorgen. Einen Verlust des Transponders oder dem QR-Code hat das Mitglied unverzüglich in einem Studio oder per Telefon zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen des Transponders oder dem QR-Code gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit.
3.2. Gebühr bei Ausstellung der Transponder
Für die Ausstellung des Transponders (ausgenommen QR-Code) bei Vertragsschluss wird die auf dem „Mitgliedsvertrag“ vereinbarte Gebühr oder Kaution fällig.
3.3. Gebühr bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen
Soweit auf dem „Mitgliedsvertrag“ angegeben, gilt zwischen den Parteien als vereinbart, dass das Mitglied eine regelmäßig wiederkehrende Trainings- und Servicepauschale zu den auf dem „Mitgliedsvertrag“ angegebenen Beträgen sowie in der angegebenen Höhe zu leisten hat.
3.4. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten
3.4.1.Das Mitglied ist verpflichtet, dem Studio bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von dem Studio (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.

3.4.2.
Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., dem Studio unverzüglich mitzuteilen.
3.5.1. Die Mitgliedschaft in dem Studio ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, den Transponder oder den QR-Code ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Handelt das Mitglied dieser Vorgabe zuwider, d.h. überlässt es das Zutrittsmedium wissentlich und willentlich einem Dritten zur Zutrittsgewährung, kann das Studio von diesem für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 50,00 beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass dem Studio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3.5.2. Um sicherzustellen, dass der Transponder & QR-Code nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das Mitglied dem Studio ein Foto von sich zur Verfügung, welches von dem Studio gespeichert wird. Sollte das Mitglied kein Foto zur Verfügung stellen, behält sich das Studio vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zum Studio durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.

3.6. Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in ein Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadenersatz in Höhe von EUR 1.000,00 geltend zu machen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

3.7. Begleitung
Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Studios gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt.

4. BEITRÄGE

4.1. Fälligkeit der Beiträge
4.1.1.Ist auf dem „Mitgliedsvertrag“ ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.

4.1.2.Sind auf dem „Mitgliedsvertrag“ monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Kaution für den Transponder am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.

4.1.3.Soweit auf dem „Mitgliedsvertrag“ eine wiederkehrende Trainings- und Servicepauschale vereinbart ist, wird diese erstmals zu Beginn des Vertrags fällig, danach jeweils nach den auf dem „Mitgliedsvertrag“ angegebenen weiteren aktiven Vertragsmonaten jeweils zum Monatsersten. Aktive Vertragsmonate sind diejenigen Monate, in denen keine Ruhezeit für den Mitgliedsvertrag bestehen.
4.2. Preisanpassungsrecht
4.2.1.Sind auf dem nicht individuell vereinbarten „Mitgliedsvertrag“ monatliche Beiträge vereinbart und ist keine Vorauszahlung des Gesamtbeitrages vorgesehen, ist das Studio berechtigt, den monatlichen vereinbarten Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des vereinbarten Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Das Studio wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.

4.2.2.Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer am Ersten des Folgemonats ein.
4.3. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren (z.B. für den Transponder) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes, wie z.B. Barzahlung, vereinbart wurde. Das Mitglied wird dem Studio hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.
4.4. Zahlungsverzug
4.4.1.Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält sich das Studio das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.

4.4.2.Sind auf dem „Mitgliedsvertrag“ monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist das Studio berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist das Studio berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG

5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung
Der Vertrag hat zunächst die auf dem „Mitgliedsvertrag“ angegebene Mindestvertragslaufzeit (nachfolgend: Mindestvertragslaufzeit). Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn. Dies gilt auch dann, wenn dem Mitglied ein vorzeitiges Zutrittsrecht eingeräumt wird.
5.2. Vertragsverlängerung
Soweit auf dem „Mitgliedsvertrag“ nichts anderes vereinbart ist, verlängern sich die Vertragslaufzeit der Mitgliedsverträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 oder 24 Monate jeweils um weitere 12 Monate, wenn der „Mitgliedsvertrag“ nicht vom Mitglied oder dem Studio unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Des Weiteren verlängert sich die Vertragslaufzeit der Mitgliedsverträge mit einer Mindestvertragslaufzeit unter 12 Monaten jeweils um die auf dem „Mitgliedsvertrag“ angegebene Verlängerungszeit, wenn der „Mitgliedsvertrag“ nicht vom Mitglied oder dem Studio unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 1 Monat vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird.
5.3. Stilllegung des Vertrages
5.3.1.Die Mitgliedschaft kann, z.B. bei Krankheit, Schwangerschaft und vergleichbaren schwerwiegenden Verhinderungsgründen, stillgelegt werden.

5.3.2.Die beabsichtigte Stilllegung ist dem Studio unverzüglich, in der Regel mindestens fünf (5) Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied gemäß Ziffer 5.5. dieser AGB bekannt zu geben.

5.3.3.Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen von dem Studio nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt. Sofern auf dem „Mitgliedsvertrag“ beitragspflichtige und beitragsfreie Zeiten vereinbart sind, gilt Folgendes: – Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragsfreien Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragsfreien Zeit und im Anschluss daran mit der vereinbarten beitragspflichtigen Zeit fortgesetzt. – Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragspflichtigen Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragspflichtigen Zeit und im Anschluss daran mit einer ggf. vereinbarten beitragsfreien Zeit fortgesetzt.

5.3.4.Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder das Studio zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.

5.4. Recht zur außerordentlichen Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

5.5. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied
5.5.1.Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer gegenüber dem Studio mit dem der „Mitgliedsvertrag“ besteht zu erklären bzw. anzuzeigen. Kündigungen, die einem Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden können, gelten nicht als zugegangen.

6. HAFTUNG

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das Studio nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Studios auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende die Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen des Studios.

7. DATENSCHUTZ

7.1. Datenspeicherung
Das Studio erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses und, soweit erforderlich, zur Aufklärung von Straftaten. Beim Betreten des Studios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten bis zu einer Dauer von drei Tagen. In anonymisierter Form werden die erfassten Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen im Studio verwendet.
7.2. Videoüberwachung
Das Studio behält sich vor, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder Teilflächen des Studios mit Videokameras zu überwachen und die Aufnahmen zu speichern, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht.

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Das Studio ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
8.2 Änderung dieser AGB
Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Das Studio wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
8.3 Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen das Studio aufrechnen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Mitglieds gegen das Studio auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.
8.4 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

8.5 Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch.

Stand: 01.03.2021